Reglement
Neues Reglement gültig ab 1. Oktober 2024
Ausleihbedingungen
Das Abonnement berechtigt Sie zur Ausleihe der Spiele unseres Sortiments gemäss nachfolgen-den Bestimmungen. Das Abonnement gilt für die ganze Familie im gleichen Haushalt.
Die ausgeliehenen Spiele sind für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte wei-tergegeben werden. Für Vereins-, Firmen- oder sonstige Anlässe ist ein separates Abonnement zu lösen.
Gekaufte Abonnemente können nicht zurückerstattet werden. Eine Umwandlung in ein grösseres Abonnement ist jedoch möglich.
Anerkennung
Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages akzeptieren Sie dieses Reglement.
Abo-Karten
Die Ausleihe ist nur gegen Vorweisen der Abo-Karte möglich.
Bitte den ausgedruckten Bon beim Zurückgeben der Spiele abgeben, dass erleichtert uns die Ar-beit enorm.
Ausleihdauer
Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen (Anlass-Abo 7 Tage), in Ausnahmefällen, 1 oder 2 Wochen. Sind während der Ausleihdauer Schulferien, verlängert sich die Ausleihdauer entsprechend.
Reservationen
Sie können auf unserer Homepage Spiele sofort (sobald das Spiel verlängerbar ist) oder auf ein bestimmtes Datum reservieren. Sobald das Spiel abholbereit ist, erhalten Sie von uns eine E-Mail. Bitte holen Sie das Spiel innerhalb 1 Woche ab.
Wir verrechnen:
Pro reserviertes Spiel: Fr. 2.00
Ab dem 6. Spiel pauschal: Fr. 12.00
Bei Nichtabholung: Verrechnung der gesamten Reservationsgebühr.
Verlängerungen
Die Ausleihdauer kann nach Ablauf eines Monats direkt in der Ludothek, per E-Mail oder durch tele-fonische Mitteilung verlängert werden. Einmaliges Verlängern für 4 Wochen (Ausnahmefälle: 2 Wo-chen) ist möglich, sofern das Spiel nicht reserviert ist. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Aus-leihfrist getätigt werden.
Verlängerungen der zusätzlich ausgeliehenen Spiele sind kostenpflichtig.
Vollständigkeit der Spiele
Als Benutzer/in haften Sie für die ausgeliehenen Spielsachen. Die ausgeliehenen Spiele müssen zu Hause sofort auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Allfällige Unstimmigkeiten oder Defekte sind spätestens bis zur nächsten Öffnungszeit per E-Mail an
Batteriebetriebene Spielgeräte
Mit Ausnahme der Knopfbatterien sind die Batterien nicht im Spielgerät und somit nicht in der Aus-leihe inbegriffen. Sind Batterien im Spiel vorhanden, übernehmen wir keine Garantie für die Be-triebsdauer.
Verlust oder Beschädigung
Bitte teilen Sie uns bei der Rückgabe mit, wenn ein Teil beschädigt oder verloren gegangen ist. Für verlorene Teile bitten wir Sie, den Zettel «Verlustinformation» auszufüllen.
Fehlende Teile müssen innerhalb einer Woche zurückgebracht werden, andernfalls werden sie verrechnet. Später zurückgebrachte und verrechnete Teile werden nicht mehr ausbezahlt.
Bei Nichtmeldung eines unvollständiges Spielguts wird für den administrativen Mehraufwand Fr. 5.00 Grundgebühr verrechnet, zuzüglich allfällige Kosten für Ersatzteile.
Bitte reparieren Sie beschädigte Teile nicht selbst, sondern weisen Sie uns bei der Rückgabe da-rauf hin.
Verlorene oder unspielbar gewordene Spiele berechnen wir zum Zeitwert. Normale Abnützungser-scheinungen sind davon ausgeschlossen.
Verlorene Spielanleitungen kosten Fr. 4.00.
Rückgabe / Mahnungen
Die Spiele und Fahrzeuge müssen rechtzeitig, geordnet, vollständig und sauber in der entspre-chenden Verpackung zurückgebracht werden, damit sie umgehend weiter ausgeliehen werden können.
Bei verspäteter Rückgabe entstehen (bei allen Abo Varianten) Mahngebühren und zusätzlich die Mietkosten für einen weiteren Monat. Die Mahnungen versenden wir per E-Mail.
- Mahnung Fr. 2.00 + 50% der Spielgebühr
- Mahnung Fr. 4.00 + 100% der Spielgebühr
- Mahnung Fr. 6.00 + 100% der Spielgebühr
Danach wird eine Rechnung für neuwertigen Ersatz erstellt.
Achtung: Mahnkosten werden kumuliert.
Adress-Änderungen
Bitte teilen Sie uns Ihre Adress- und Telefon-Nr.-Änderungen mit.
Haftung
Die Ludothek lehnt jede Haftung für Schäden ab, die im Gebrauch mit ausgeliehenem Spielzeug entstanden sind. Prüfung und altersgerechter Einsatz der Spiele ist Sache der Benutzer (z.B. Helm-tragepflicht)
In den Räumen der Ludothek stehen die Kinder unter der Verantwortung Ihrer Eltern oder Beglei-ter/in.